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Scharfschütze der Polizei: Anschläge von Paris schüren Terrorangst in ganz Europa

Der Kantonsrat hat sich in der Schlussabstimmung vom 04.04.2016 für eine kantonale Regelung ausgesprochen. Für Anbieter von privaten Sicherheitsdienstleistungen, gelten neue Bestimmungen.

Gemäss den neuen Bestimmungen gilt im Kanton Zürich eine Bewilligungspflicht. Der Kanton wird küftig die Unternehmen überprüfen. Die Unternehmen ihrerseit dürfen nur Personal unter Vertrag (Fix oder aus Stundenlohnbasis) nehmen, die über keinen Eintrag im Starfregister verfügen.

Bericht auf 20 Minuten online - Link

Kompletter Gesetzestext (relevante Artikel / Absätze) - Link