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Aktuelles

Drohnen und Flugmodelle

Bergen zivile Drohnen neue Risiken für die Bevölkerung und Gebäude am Boden?

 Drohnen sind ferngesteuerte, meist kleinere Fluggeräte. Sie sind rechtlich den Flugmodellen gleichgestellt. Bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm dürfen sie grundsätzlich ohne Bewilligung eingesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der «Pilot» jederzeit Sichtkontakt zu seiner Drohne hat. Zudem dürfen keine Drohnen über Menschenansammlungen betrieben werden.

Mindestens  20‘000 zivile unbemannte Luftfahrzeuge, respektive „Drohnen“ oder Modelluftfahrzeuge dürften sich bereits am Himmel über der Schweiz bewegen – Tendenz steigend.

Technologische Innovationen faszinieren die Menschen und treiben immer wieder ihre Neugierde an. Umgekehrt bauen sich in der Bevölkerung oft auch Skepsis, Ängste und Abwehrreflexe auf. Beides bestätigt sich bei den zivilen Drohnen. Auf der einen Seite bestehen eine technische Begeisterung und ein wirtschaftliches Potenzial, auf der anderen Seite eine Furcht vor (vermeintlich) ungesteuerten Flugobjekten sowie missbräuchlicher Verwendung von Fotos und Filmaufnahmen.

Nicht zuletzt deshalb bestehen eine Vielzahl von offenen Fragen, die einer Antwort harren und zur Verunsicherung in der Bevölkerung beitragen. Eine Auswahl davon:  

Sicherheit
"Bergen zivile Drohnen neue Risiken für die Bevölkerung und Gebäude am Boden? Sind neue oder schärfere Sicherheitsvorschriften nötig? Wie lassen sich zivile Drohnen in den auch von anderen Fluggeräten genutzten Luftraum integrieren? Rahmen für die Wirtschaft. Welche Normen gelten bei der Produktion von unbemannten Luftfahrtsystemen? Gibt es bald standardisierte Zulassungsprozesse? Wie lässt sich für die Wirtschaft Rechts- und Investitionssicherheit herstellen?"

Datenschutz
"Welche Daten dürfen mit Kameras ausgerüstete Drohnen aufzeichnen? Welche Regeln gelten für die Weitergabe dieser Daten? Wie steht es um den Schutz der Privatsphäre?" 

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL fasst die Thematik zusammen und definiert die aktuellen Handlungsrichtlinien und Auflagen. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Links:

Drohnen und Flugmodelle (BAZL) 

Bewilligung für Drohnen (BAZL) 

Videoüberwachung mit Drohnen durch Private (EDÖB)

 

 

 

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