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SPS / BASISAUSBILDUNG

Basisausbildung

Obligatorische Basisausbildung gemäss Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für Sicherheitsdienstleistungen. Mindestdauer: 20 Stunden mit Abschlussprüfung.

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Inhalte der Basisausbildung

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für Sicherheitsdienstleistungen regelt die Durchführung und Inhalte der obligatorischen Basisausbildung. Vermittelt werden die grundlegenden Aufgaben und Verantwortlichkeiten im privaten Sicherheitsdienst, rechtliche Grundlagen, Kommunikation und Deeskalation sowie das Verhalten in typischen Einsatzsituationen.

01 Grundlagen des Sicherheitsdienstes

02 Rechtliche Grundlagen

03 Kommunikation und Deeskalation

04 Einsatzverhalten und Sicherheit

WISSENSWERTES

Das Wichtigste zur Basisausbildung.

Alle Mitarbeitenden der Swiss Protection Service AG absolvieren die Basisausbildung. Sie umfasst mindestens 20 Stunden und vermittelt die notwendigen Grundlagen für Tätigkeiten im privaten Sicherheitsdienst. Der Lernerfolg wird mit einer Abschlussprüfung überprüft.

KONTAKT

Fragen zur Basisausbildung?

Für externe Teilnehmende können Rahmenbedingungen und Durchführung über das Ausbildungsanfrageformular geklärt werden.

AUSBILDUNG ANFRAGEN →

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